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BGH, 18.06.2015 - 4 StR 220/15 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 353 Abs. 2; StPO § 358 Abs. 2 S. 1
Anforderungen an die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12
Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung …
Auszug aus BGH, 18.06.2015 - 4 StR 220/15
Die Strafkammer hat zwar bei der Bemessung der Einzelstrafen nicht ausdrücklich auf die Verständigung mit dem Angeklagten hingewiesen, es ist aber davon auszugehen, dass sie, wenn sie ihren Fehler bemerkt hätte, gegenüber den jetzt als Einsatzstrafen heranzuziehenden Einzelstrafen von zwei Jahren sechs Monaten bzw. zwei Jahren (UA S. 43-44) niedrigere Einzelstrafen verhängt hätte, um ein Gesamtstrafübel innerhalb des zugesagten Strafrahmens zu erreichen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12).'.